Rechtliches

Nachhaltigkeitsinformation

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten gemäß EU-Transparenzverordnung (TVO)

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Was bedeutet Nachhaltigkeit?

„Nachhaltig" bezeichnet ein Handlungsprinzip der Ressourcennutzung, bei dem derzeitige Bedürfnisse durch den Ressourcenverbrauch befriedigt werden, ohne künftigen Generationen die Lebensgrundlage zu entziehen. Dabei werden heute auch ethische Gesichtspunkte bei der Beurteilung von Nachhaltigkeit herangezogen.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Umwelt: Infolge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen (physisches Risiko), etwa eine extreme Trockenperiode, durch die Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Warentransport beeinträchtigt wird.
Soziales: Risiken können sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden gegebenenfalls nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird gegebenenfalls gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeutet.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und gegebenenfalls der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Zurzeit kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch gegebenenfalls rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Wir beschäftigen keine Mitarbeiter oder Untervermittler, deren Vergütung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten unterschiedlich hoch ausfällt, je nachdem, ob Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden.

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