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Kundenerstinformation gem. § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247, §§ 13 Abs. 2, 13b EGBGB

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

finav GmbH
Geschäftsführer: Jens Rottmann

Bremer Heerstr. 76

26135 Oldenburg

Tel.: 0441 24924567

E-Mail: kontakt@finav-gmbh.de

2. Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (GewO):

Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und nicht an einen oder mehrere Produktanbieter gebunden.

  • Erlaubnis nach § 34c Abs.1 GewO (Vermittler von Immobilien)

  • Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)

  • Erlaubnis nach § 34f Abs.1 S. 1 Nr. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler: Offene Investmentfonds)

  • Erlaubnis nach § 34f Abs.1 S. 1 Nr. 2 GewO (Finanzanlagenvermittler: Geschlossene Fonds)

  • Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
     

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

  • Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-R30A-IHPX7-93

  • Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-161-11BK-06

  • Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-161-49CD-27

 

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf)

www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg

 

5. Schlichtungsstellen:

6. Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit:

Beratung und Vermittlung von Versicherungen

Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden.

Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.

Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34f GewO. Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und produktanbieterunabhängig. Der Vertragsschluss über den Erwerb einer Finanzanlage erfolgt grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunde und dem jeweiligen Produktanbieter.

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzanlagen, die vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie als Anleger gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese vom Vermittler angenommen und behalten werden.

Beratung und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus:

  • Bruttodarlehenssumme

  • Zinszahlungen

  • Prämien

Wie hoch die Vergütung des Vermittlers schlussendlich sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.

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