Als Seelotse sind Sie in der Regel über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gesetzlich rentenversichert, ergänzt um den Versorgungsbezug Ihrer Brüderschaft aus dem Gruppenversicherungsvertrag. Ihre Bestallung erlischt dabei nach § 18 Seelotsgesetz spätestens mit 65 – Sie nehmen Ihre gesetzliche Rente dann vorgezogen in Anspruch, mit entsprechenden Abschlägen. Ein tariflicher Zuschuss wirkt dem entgegen – ob er in Ihrem Fall ausreicht, schauen wir uns gemeinsam an.
Innerhalb Ihrer Brüderschaft werden viele Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen. Ihre persönliche Finanzplanung muss das nicht sein: Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und ergänzen, wo es für Sie persönlich sinnvoll ist – etwa mit einer Beitragsdynamisierung, damit eine Lösung mit den steigenden Lotstarifen mitwächst, und dem Aufbau einer eigenen, steuerlich und wirtschaftlich rentablen Kapitalanlage.
Für Ihre Ergänzungsversorgung nach § 28 SeeLG lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die richtige Hülle: Ob eine Fondsrente statt Depot für Sie steuerlich mehr bringt, lässt sich durchrechnen.