Für See- und Hafenlotsen

Vom Nautiker zum Lotsen – ein neues Kapitel, derselbe Ansprechpartner.

Viele unserer Lotsen kennen wir schon aus der Zeit als nautischer Offizier. Der Wechsel in die Brüderschaft verändert vieles – Ihre persönliche Finanzplanung muss das nicht. Wir begleiten Sie über diesen Übergang hinweg, mit einem festen Ansprechpartner.

Verlust der Lotsdiensttauglichkeit

Die Pflichtversorgung trägt – aber nicht grenzenlos.

Der Grundsatz

Gesetzlich verankert in § 28 SeeLG

Ihre Brüderschaft muss nach § 28 Absatz 1 Nummer 6 Seelotsgesetz eine ausreichende Versorgung für Alter, Berufsunfähigkeit und Tod sicherstellen – umgesetzt über den Gruppenversicherungsvertrag, ohne separate Gesundheitsprüfung für Sie.

Die Grenze

Wie viel Sie erhalten, hängt vom Zeitpunkt ab

Die Versorgung Ihrer Brüderschaft zahlt beim Verlust der Lotsdiensttauglichkeit – wie hoch, hängt aber davon ab, wie lange Sie zu diesem Zeitpunkt schon bestallt sind und wie früh in Ihrer Laufbahn der Fall eintritt. Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht für alle nach 1961 Geborenen ohnehin kein zusätzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit mehr.

Die Ergänzung

Exklusive Rahmenbedingungen für Seelotsen

Als seit vielen Jahren spezialisierter Versicherungsmakler für Lotsen greifen wir für den Verlust der Lotsdiensttauglichkeit auf bestehende Rahmenbedingungen zurück, die genau diese Lücke schließen.

Wie wir arbeiten

Sie beraten Kapitäne durch die Fahrrinne. Wir beraten Sie durch Ihre Vorsorge.

Im Schichtdienst bleibt wenig Zeit, sich selbst intensiv um die eigenen Finanzen zu kümmern. Genau das übernehmen wir für Sie – verlässlich, mit einem festen Ansprechpartner, dem Sie das anvertrauen können. Sicher durch die Fahrrinne, an den Untiefen vorbei, bis sicher in den Ruhestand hinein und darüber hinaus.

Kurslinie, die elegant um sechs Risiken der Geldanlage herumführt, sicher in den Ruhestand Eine Kurslinie weicht sechs pulsierenden Risikopunkten aus – Inflation, Marktschwankungen, Langlebigkeit, Rechtsänderungen, DRV-Rentenkürzungen, Steueränderungen – und führt sicher in den Ruhestand. Inflation? Marktschwankungen? Langlebigkeit? Rechtsänderungen? DRV-Rentenkürzungen? Steueränderungen? Ihr Ruhestand
Ihre Rentenabsicherung

DRV-Rente und Versorgungsbezug: individuell weitergedacht.

Als Seelotse sind Sie in der Regel über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gesetzlich rentenversichert, ergänzt um den Versorgungsbezug Ihrer Brüderschaft aus dem Gruppenversicherungsvertrag. Ihre Bestallung erlischt dabei nach § 18 Seelotsgesetz spätestens mit 65 – Sie nehmen Ihre gesetzliche Rente dann vorgezogen in Anspruch, mit entsprechenden Abschlägen. Ein tariflicher Zuschuss wirkt dem entgegen – ob er in Ihrem Fall ausreicht, schauen wir uns gemeinsam an.

Innerhalb Ihrer Brüderschaft werden viele Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen. Ihre persönliche Finanzplanung muss das nicht sein: Wir schauen uns Ihre individuelle Situation an und ergänzen, wo es für Sie persönlich sinnvoll ist – etwa mit einer Beitragsdynamisierung, damit eine Lösung mit den steigenden Lotstarifen mitwächst, und dem Aufbau einer eigenen, steuerlich und wirtschaftlich rentablen Kapitalanlage.

Für Ihre Ergänzungsversorgung nach § 28 SeeLG lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die richtige Hülle: Ob eine Fondsrente statt Depot für Sie steuerlich mehr bringt, lässt sich durchrechnen.

Ihre Krankenversicherung

Als Freiberufler haben Sie die Wahl zwischen GKV und PKV.

Nach § 21 Seelotsgesetz üben Sie Ihren Beruf als freien, nicht gewerblichen Beruf aus – damit können Sie frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Viele Lotsen sind dabei in der GKV versichert. Genau hier setzt unsere Beratung an: Gerade bei den Altersbeiträgen bietet die PKV durch vertraglich gesicherte Alterungsrückstellungen eine höhere Rechtssicherheit als die politisch beeinflussbare GKV, und auch das Leistungsniveau liegt in der Regel höher. Ob das für Ihre Situation der richtige Weg ist, ordnen wir im persönlichen Gespräch ein. Fällt die Wahl auf die PKV, wird die PKV-Beitragsentlastung für den Ruhestand zum Thema.

Wie Ihre individuelle Vorsorge am besten aufgestellt ist, zeigt die Standortbestimmung.

Wir ordnen Ihre Situation als Seelotse oder Hafenlotse ein – Pflichtversorgung, Ergänzungsversorgung und der Schutz bei Verlust der Lotsdiensttauglichkeit zusammen gedacht. Telefonisch, per Video oder bei uns vor Ort.

Standortbestimmung vereinbaren