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Compliance-Richtlinien der finav GmbH

1. Präambel

  1. Der Versicherungsmakler finav GmbH hat seinen Sitz in Oldenburg. Dementsprechend verbindet uns eine langjährige Tradition mit unseren Kunden, die wir durch integres Arbeiten und sorgfältige Betreuung pflegen.

  2. Um nachhaltig vertrauensvoll mit unseren Kunden zusammenarbeiten zu können, erlegen wir uns als finav GmbH freiwillig diesen Verhaltenskodex auf.

  3. Dieser Verhaltenskodex stellt keine neuen Regelungen auf, sondern setzt lediglich die Grundsätze um, die wir täglich und innerhalb unseres Berufsethos pflegen. Er soll die Mitarbeiter vor Pflichtverletzungen schützen und gleichermaßen das Unternehmen vor Reputationsschäden bewahren.

  4. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser Kodex der Präzisierung unserer gesetzlichen und ethischen Pflichten dient. Maßgeblich für die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden sind stets die Bestimmungen der schriftlichen Verträge.
     

2. Allgemeine Grundsätze

  1. Die Geschäftsführung des Versicherungsmaklers finav GmbH und dessen Mitarbeiter verpflichten sich, alle in ihrem Arbeitsumfeld geltenden gesetzlichen Regelungen sowie interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen zu befolgen.

  2. Die Mitarbeiter sind angehalten, sich im Kontext ihrer Arbeit angemessen und gebührlich zu verhalten sowie das Ansehen der finav GmbH zu wahren.

  3. In diesem Unternehmen wird keine Form der Diskriminierung oder Belästigung geduldet.
     

3. Vorteilsannahme und -gewährung

  1. Geschenke, Einladungen und Zuwendungen anderer Art dürfen grundsätzlich angenommen werden, solange sie sich in sozialadäquatem Rahmen bewegen.

  2. Solche Vorteile, die dazu geeignet sind, die geschäftliche Objektivität des Einzelnen zu beeinträchtigen, sind von allen Mitarbeitern abzulehnen.

  3. Bei Zweifeln darüber, ob ein Vorteil angenommen werden darf oder nicht, entscheidet die Geschäftsführung.

  4. Vorteile, welche finav GmbH gewährt, müssen sich an den Maßstäben der eigenen Vorteilsannahme messen, d.h. stets sozialadäquat sein und niemals den Rahmen des fairen Wettbewerbs überschreiten.

  5. Amtsträger oder Personen im öffentlichen Dienst sind dem Allgemeinwohl verpflichtet. Ihnen werden grundsätzlich keine Vorteile unsererseits gewährt. Ausnahmen sind in seltenen Fällen bescheidene Geschenke und solche Zuwendungen, die sich im Rahmen der Höflichkeit bewegen.
     

4. Wettbewerb

  1. Wir verpflichten uns, einen fairen Wettbewerb auf Grundlage des Leistungsprinzips zu führen. Wir tolerieren keine unsachlichen Mittel, insbesondere nicht die Verunglimpfung von Konkurrenten oder deren Produkten.

  2. Die eigene Werbung muss sich zwangsläufig nach diesen Maßstäben richten, vor allem aber auch wahrheitsgemäß und auf die eigene Leistung beschränkt sein.
     

5. Gegen Korruption und Vermögensdelikte

  1. Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder anbieten oder annehmen. Bereits der Verdacht einer Käuflichkeit oder Bestechung muss im Sinne des guten Rufes von der finav GmbH unbedingt vermieden werden.

  2. Bestechung und Bestechlichkeit sind Straftaten, und zwar sowohl das Angebot eines Vorteils für die Vornahme einer rechtswidrigen Diensthandlung durch einen Amtsträger (vgl. § 331 StGB) als auch Tätigkeiten von der finav GmbH im geschäftlichen Verkehr (vgl. § 299 StGB).

  3. Einladungen von Gutachtern, Rechtsanwälten, IT-Unternehmen, Hotels etc., die mit der finav GmbH in geschäftlichen Kontakt treten oder den Kontakt intensivieren wollen, dürfen den Rahmen des sozial Üblichen nicht überschreiten. Der Abschluss von Waren- oder Dienstleistungsverträgen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der internen Ausschreibungsrichtlinien.

  4. Die finav GmbH und ihre Mitarbeiter machen niemals Geschäfte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und Sachverhalte. Sie nutzt solche auch nicht zu ihrem Vorteil oder zum Nachteil anderer aus.
     

6. Stellung als Versicherungsmakler

  1. Es ist unsere vorrangige Aufgabe, Kunden auf der Suche nach dem bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu beraten und gegebenenfalls den Abschluss zu begleiten. Dabei gilt unsere Loyalität als Sachwalter stets unseren Kunden.

  2. Als Versicherungsmakler sind wir sowohl Kaufmann nach § 1 Abs. 2 HGB als auch Handelsmakler gemäß § 93 HGB. Wir respektieren und befolgen die sich aus dieser Position ergebenden Rechtspflichten sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften, die wir durch unsere Tätigkeit tangieren.
     

7. Beratung des Kunden

  1. Unsere Beratung erfolgt stets auf der Grundlage einer objektiven Marktuntersuchung, wobei dieser immer eine Analyse der Risikosituation des Kunden vorausgeht. Ziel der Beratung muss zu jeder Zeit der Abschluss des für den Kunden passenden Versicherungsschutzes sein.

  2. Bei entsprechender Zustimmung des Kunden erlaubt der Gesetzgeber die Vermittlung von Versicherungsschutz auch ohne eingehende Beratung. Von dieser Möglichkeit machen wir nur äußerst selten Gebrauch und setzen den Kunden zwangsläufig über das Vorgehen in Kenntnis.

  3. Ansonsten ist die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit lückenlos zu dokumentieren. Dabei sind die Vorschriften der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) zu befolgen. Die Dokumentation erfolgt auch vor dem Hintergrund einer späteren Nutzung der Dokumentation in einem gerichtlichen Beweisverfahren.

  4. Auch nach erfolgter Vermittlung stehen wir dem Kunden beratend zur Seite. Dies ist besonders dann der Fall, wenn er uns mit der Anpassung des Versicherungsschutzes beauftragt.
     

8. Umdeckung bestehender Verträge

  1. Eine Empfehlung zur Kündigung bestehender Versicherungsverträge und zum Abschluss neuer Versicherungsverträge werden wir unsererseits nur dann aussprechen, wenn der am Markt verfügbare Versicherungsschutz im Vergleich zu dem bestehenden Versicherungsschutz besser ist. Auf die im Zusammenhang mit der Umstellung der Versicherungsverträge entstehenden Nachteile (z.B. erneute Abschlusskosten) werden wir unsere Kunden ausdrücklich hinweisen.

  2. Eine Umdeckung wird von uns nur im Rahmen des fairen Wettbewerbs vorgenommen.
     

9. Vergütung des Maklers

  1. Unsere Arbeit wird grundsätzlich aus den bei der Vermittlung anfallenden Courtagen seitens der Versicherer vergütet und ist somit kostenfrei für unsere Kunden.

  2. Sollten wir dem Kunden eine honorarpflichtige Leistung nach § 34d Abs. 1 Satz 4 GewO in Rechnung stellen, so wird dieser Umstand vor Erbringung der Leistung deutlich gegenüber dem Kunden kommuniziert.
     

10. Vertriebspartner

  1. Unsere Vertriebspartner haben eine selbstständige Stellung und sind als selbständige Vermittler im Vermittlerregister eingetragen. Vertriebspartner stehen dabei für ihre eigene Arbeit ein, die finav GmbH übernimmt keine Verantwortung für das Handeln, die Beratung oder die Betreuung durch ihre Vertriebspartner.

  2. Es ist möglich, dass wir bei der Beratung oder Betreuung von Kunden mit Vertriebspartnern zusammenarbeiten. Mit diesen Vertriebspartnern verbindet uns ein unmittelbares Vertrauensverhältnis. Sofern wir einen Vertriebspartner hinzuziehen, wird sich dieser mit gesonderter Erstinformation dem Kunden gegenüber ausweisen.
     

11. Maklerpools

Unter Umständen arbeiten wir bei der Vermittlung auch mit Maklerpools zusammen. Eine Zusammenarbeit kommt aber nur dann in Frage, wenn die eigene Objektivität und Selbstständigkeit nicht berührt oder gefährdet wird.
 

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die finav GmbH behandelt all ihre Geschäftsunterlagen vertraulich, um neben dem eigenen Datengeheimnis auch die Interessen ihrer Kunden und Partner zu schützen. Genauso betrachten wir es als unabdingbaren Bestandteil des Vertrauensverhältnisses, dass wir die Daten unserer Kunden sensibel und absolut vertraulich behandeln.

  2. Wir geben die Daten unserer Kunden nur dann an Dritte weiter, wenn dies für die Ausführung der Vermittlung und unseres Auftrages notwendig ist. Eine Weiterleitung von Kundendaten ohne Einwilligung findet grundsätzlich nicht statt.
     

13. Fortbildung

Die Mitarbeiter der finav GmbH bemühen sich stets um fachliche Fortbildung. Insbesondere nehmen sie in regelmäßigen Abständen an Produktvorstellungen einzelner Versicherer sowie an Seminaren zu fachlich übergreifenden und grundsätzlichen Themen teil.
 

14. Schlussbestimmungen

Die Geschäftsführung bekennt sich zu den Inhalten dieses Verhaltenskodexes und erklärt diese für sich selbst und alle Mitarbeiter als verbindlich.

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