Unser Verhaltenskodex
Als Versicherungsmakler mit Sitz in Oldenburg verbindet uns eine langjährige Tradition mit unseren Kunden, die wir durch integres Arbeiten und sorgfältige Betreuung pflegen. Um nachhaltig vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, erlegen wir uns freiwillig diesen Verhaltenskodex auf. Er stellt keine neuen Regelungen auf, sondern setzt die Grundsätze um, die wir innerhalb unseres Berufsethos täglich pflegen. Maßgeblich für die Beziehung zwischen uns und unseren Kunden bleiben stets die Bestimmungen der schriftlichen Verträge.
Allgemeine Grundsätze
Geschäftsführung und Mitarbeiter der finav GmbH verpflichten sich, alle geltenden gesetzlichen Regelungen sowie interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen zu befolgen. Sie sind angehalten, sich angemessen und gebührlich zu verhalten und das Ansehen der finav GmbH zu wahren. Diskriminierung oder Belästigung jeder Art wird nicht geduldet.
Vorteilsannahme und -gewährung
Geschenke, Einladungen und Zuwendungen dürfen angenommen werden, solange sie sich im sozialadäquaten Rahmen bewegen. Vorteile, die geeignet sind, die geschäftliche Objektivität zu beeinträchtigen, sind abzulehnen; bei Zweifeln entscheidet die Geschäftsführung. Von der finav GmbH gewährte Vorteile müssen denselben Maßstäben genügen und dürfen den Rahmen des fairen Wettbewerbs nie überschreiten. Amtsträgern und Personen im öffentlichen Dienst werden grundsätzlich keine Vorteile gewährt, mit Ausnahme bescheidener, höflichkeitsüblicher Zuwendungen.
Wettbewerb
Wir führen einen fairen Wettbewerb auf Grundlage des Leistungsprinzips und tolerieren keine unsachlichen Mittel, insbesondere keine Verunglimpfung von Wettbewerbern oder deren Produkten. Unsere eigene Werbung ist wahrheitsgemäß und beschränkt sich auf die eigene Leistung.
Gegen Korruption und Vermögensdelikte
Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder anbieten oder annehmen; bereits der Verdacht einer Käuflichkeit ist im Sinne des guten Rufes der finav GmbH unbedingt zu vermeiden. Bestechung und Bestechlichkeit sind Straftaten, sowohl gegenüber Amtsträgern (§ 331 StGB) als auch im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB). Einladungen von Gutachtern, Rechtsanwälten, IT-Unternehmen oder Hotels dürfen den Rahmen des sozial Üblichen nicht überschreiten; Waren- oder Dienstleistungsverträge werden ausschließlich nach internen Ausschreibungsrichtlinien geschlossen. Wir machen niemals Geschäfte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und nutzen solche auch nicht zu unserem Vorteil oder zum Nachteil anderer aus.
Stellung als Versicherungsmakler
Unsere vorrangige Aufgabe ist es, Kunden auf der Suche nach bedarfsgerechtem Versicherungsschutz zu beraten und den Abschluss zu begleiten – unsere Loyalität als Sachwalter gilt dabei stets unseren Kunden. Als Versicherungsmakler sind wir Kaufmann nach § 1 Abs. 2 HGB und Handelsmakler gemäß § 93 HGB und befolgen die sich daraus sowie aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergebenden Pflichten.
Beratung des Kunden
Unsere Beratung erfolgt stets auf Grundlage einer objektiven Marktuntersuchung nach vorheriger Analyse Ihrer Risikosituation, mit dem Ziel des für Sie passenden Versicherungsschutzes. Der Gesetzgeber erlaubt bei entsprechender Zustimmung des Kunden auch eine Vermittlung ohne eingehende Beratung; von dieser Möglichkeit machen wir nur äußerst selten Gebrauch und informieren den Kunden dann über das Vorgehen. Unsere Beratungs- und Vermittlungstätigkeit dokumentieren wir lückenlos nach den Vorschriften der VersVermV, auch im Hinblick auf eine mögliche spätere Nutzung in einem gerichtlichen Beweisverfahren. Auch nach erfolgter Vermittlung stehen wir Ihnen beratend zur Seite, insbesondere wenn Sie uns mit der Anpassung Ihres Versicherungsschutzes beauftragen.
Umdeckung bestehender Verträge
Eine Empfehlung zur Kündigung bestehender und zum Abschluss neuer Versicherungsverträge sprechen wir nur aus, wenn der am Markt verfügbare Schutz im Vergleich zum bestehenden besser ist. Auf Nachteile im Zusammenhang mit der Umstellung, etwa erneute Abschlusskosten, weisen wir ausdrücklich hin. Eine Umdeckung nehmen wir nur im Rahmen des fairen Wettbewerbs vor.
Vergütung des Maklers
Unsere Arbeit wird grundsätzlich aus den bei der Vermittlung anfallenden Courtagen der Versicherer vergütet und ist damit für unsere Kunden kostenfrei. Sollten wir eine honorarpflichtige Leistung nach § 34d Abs. 1 Satz 4 GewO in Rechnung stellen, kommunizieren wir dies vor Erbringung der Leistung deutlich gegenüber dem Kunden.
Vertriebspartner
Unsere Vertriebspartner haben eine selbstständige Stellung und sind als selbstständige Vermittler im Vermittlerregister eingetragen; sie stehen für ihre eigene Arbeit ein, die finav GmbH übernimmt keine Verantwortung für deren Handeln, Beratung oder Betreuung. Wo wir bei der Beratung oder Betreuung mit Vertriebspartnern zusammenarbeiten, verbindet uns mit diesen ein unmittelbares Vertrauensverhältnis; ein hinzugezogener Vertriebspartner weist sich mit gesonderter Erstinformation gegenüber dem Kunden aus.
Maklerpools
Unter Umständen arbeiten wir bei der Vermittlung auch mit Maklerpools zusammen – nur, wenn dadurch unsere eigene Objektivität und Selbstständigkeit nicht berührt oder gefährdet wird.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir behandeln unsere Geschäftsunterlagen vertraulich, um neben dem eigenen Datengeheimnis auch die Interessen unserer Kunden und Partner zu schützen, und betrachten den sensiblen und vertraulichen Umgang mit Kundendaten als unabdingbaren Bestandteil des Vertrauensverhältnisses. Wir geben Kundendaten nur weiter, wenn dies für die Ausführung unseres Auftrags notwendig ist; eine Weiterleitung ohne Einwilligung findet grundsätzlich nicht statt.
Fortbildung
Unsere Mitarbeiter bemühen sich stets um fachliche Fortbildung und nehmen regelmäßig an Produktvorstellungen einzelner Versicherer sowie an Seminaren zu fachlich übergreifenden und grundsätzlichen Themen teil.
Schlussbestimmungen
Die Geschäftsführung bekennt sich zu den Inhalten dieses Verhaltenskodexes und erklärt diese für sich selbst und alle Mitarbeiter als verbindlich.