top of page

Versicherungen und Vorsorge rund um die Geburt Ihres Kindes

Liebe Kundinnen und Kunden,

werdende Eltern beschäftigt häufig zuerst der Wunsch, das eigene Kind von Anfang an gut abzusichern. Wie im Flugzeug beim Gebrauch der Sauerstoffmasken gilt aber auch hier, sich als Versorger zunächst selbst vernünftig abzusichern und erst danach “mitreisenden Kindern” zu helfen.

Nachfolgend möchte ich Ihnen zusammenfassend die notwendigen und sinnvollen Absicherungs- und Finanzaspekte rund um die Geburt Ihres Kindes erläutern. Dies dient Ihrer ersten Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insofern möchte ich hiermit nicht unser persönliches Gespräch ersetzen.

 

Am besten gehen Sie diese Checkliste drei Monate vor dem Geburtstermin durch – danach sind Sie im Zweifelsfall erst einmal anderweitig beschäftigt.

Ämter / Arbeitgeber

Versicherungen der Eltern

Wie oben geschrieben ist eine zur veränderten Familiensituation passende Absicherung der Eltern als “Versorger” strenggenommen noch wichtiger als die Absicherung des Kindes. Mehr finanzielle Verantwortung heißt oft, dass eine zusätzliche oder höhere Absicherung nötig wird. Bei manchen Versicherungen gibt es sog. “Singletarife”, die spätestens dann in einen passenden “Familientarif” umgestellt werden sollten, in dem Partner und Kinder kostengünstig mitversichert sind.

Während Zeiten der Kinderbetreuung hat ein Elternteil meistens ein geringeres oder kein Arbeitseinkommen. Üblicherweise übernimmt der “Verdiener” für diesen Zeitraum einen größeren Anteil an den gemeinsamen Kosten. Dazu gehören insbesondere notwendige Versicherungen (wie z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung) und Sparen für die Altersvorsorge. Gerade bei der Altersvorsorge würden sonst unfaire Lücken für denjenigen entstehen, der zugunsten der Kinder auf Einkommen verzichtet.

Vorsorge bei Krankheit und Tod

Spätestens jetzt, wenn Sie nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich sind, sondern als Vater / Mutter / Eltern auch für Ihren Nachwuchs, sollten Sie noch einmal intensiver darüber nachdenken, ob Sie bei Krankheit und Tod ausreichend abgesichert sind. Dazu gehört vor allem die Absicherung des Einkommens (Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung) und eine ausreichend hohe Risikolebensversicherung, aber auch Patienten- und Vorsorgeverfügungen und ein klar formuliertes Testament.

Absicherung des Einkommens

Damit die Familie im Ernstfall versorgt ist, ist es wichtig, dass beide Elternteile hinsichtlich ihrer Einkommen eine ausreichende Absicherung haben. Sofern Sie noch keine bzw. keine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie dies jetzt unverzüglich für beide Elternteile (nicht nur für den “Hauptverdiener”) nachholen.

Bei bestehenden Verträgen ist häufig bei Geburt per “Nachversicherungsgarantie” eine Erhöhung bestehender Verträge ohne Gesundheitsprüfung möglich (Achtung: i.d.R. mit einer Frist von 6 Monaten ab Geburt!)

Risikolebensversicherung der Eltern

Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie im Falle Ihres Todes vor der finanziellen Katastrophe!

Sie haben eine Familie, Ihr Haus ist noch nicht abbezahlt, die Kinder sollen versorgt sein mit angemessener Ausbildung / Studium? Privater Risikoschutz ist hier dringend notwendig – die Verantwortung für Ihre Familie steht an erster Stelle.

Mit einer Risikolebensversicherung erhalten Sie für relativ geringe Beiträge einen zu Ihrer Situation passenden Todesfallschutz. Kapital für den Erlebensfall wird nicht angespart. Ab dem ersten Beitrag genießen Sie vollen Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme ist im Todesfall grundsätzlich zu versteuern. Diese Steuerbelastung kann durch kluge Gestaltung jedoch vermieden werden!

Wie hoch sollten Sie sich absichern? Da nach dem Tod eines Elternteils regelmäßig nicht zu erwarten ist, dass der verbleibende Elternteil aufgrund der Notwendigkeit der finanziellen Sicherung der Familie sofort vollständig seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, empfehle ich Ihnen, eine Summe in Höhe von 250.000€ ab Geburt für die Dauer von 25 Jahren abzusichern. Diese Absicherung schließen beide Eltern ab, d.h. es werden zwei Verträge abgeschlossen.

Bei einer bestehenden Immobilienfinanzierung brauchen Sie zur Absicherung Ihres Kredits eine zusätzliche Absicherung über die vollständige Darlehenshöhe. Im Todesfall fällt somit für Ihre Hinterbliebenen diese hohe finanzielle Belastung weg.

Altersvorsorge der Eltern

Auch wenn Sie mit der Geburt eines Kindes einen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung leisten, bleibt eigene Altersvorsorge unverzichtbar. Dafür sollte trotz Anschaffungen von Kinderwagen und Babyerstausstattung weiterhin ein ausreichend hoher Betrag eingeplant werden. Bei der Riesterrente erhalten Sie auf Antrag (!) bis zu 300€ Kinderzulage pro Jahr.

Bezüglich der Riester-Förderung ist ein kurzer Riester-Check sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Förderung weiterhin optimal genutzt wird. Hier verlinkt das passende Formular Riester-Check. Lassen Sie mir das Formular nach der Geburt einfach ausgefüllt zukommen, dann leite ich die für die Kinderzulage relevanten Daten an Ihren Riester-Anbieter weiter.

Krankenversicherung der Eltern

Überprüfen Sie unbedingt rechtzeitig vor der Geburt, ob Sie langfristig richtig krankenversichert sind. Dazu gehört die Frage, ob Sie sich privat krankenversichern können bzw. wollen und wie Sie ansonsten die eingeschränkten Leistungen der GKV durch private Zusatzversicherungen ausgleichen können. Prüfen Sie dabei auch, ob bereits bestehende Versicherungen (Krankenzusatz­versicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Pflegetagegeldversicherungen) ausreichen und stocken Sie diese wenn nötig auf.

Privat krankenversicherte Eltern sollten ihren Krankentagegeldtarif während der Elternzeit in eine Anwartschaft umwandeln, die ca. 35 – 40% des ursprünglichen Beitrags (= ungefähre Alterungs­rückstellung) kostet, da daraus während der Elternzeit mangels Arbeitseinkommen auch keine Leistungen erfolgen. Nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit wird das Krankentagegeld dann auf Antrag ohne Gesundheitsprüfung in der ursprünglichen Höhe reaktiviert.

WICHTIG: Optimaler Krankenversicherungsschutz ist gerade für angehende Eltern besonders wichtig, da in Deutschland inzwischen knapp 10% der Kinder als Frühgeburten zur Welt kommen. Haben die Eltern selbst rechtzeitig vor der Geburt (i.d.R. mindestens drei Monate) eine private Kranken­versicherung, private Krankenzusatzversicherung oder Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, können sie sogar für ein Neugeborenes mit Gesundheitsproblemen noch zwei Monate nach dem Tage der Geburt gem. § 198 VVG rückwirkend eine vergleichbare Absicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen.

Kinderkrankenversicherung – gesetzlich oder privat?
 

Beide Eltern gesetzlich krankenversichert

Sind beide Elternteile in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so muss Ihr Kind mit der “Bescheinigung für die Krankenversicherung” vom Standesamt zur gesetzlichen Familienversicherung angemeldet werden. Vorteil: die Familienversicherung ist kostenlos. Dafür sind die medizinischen Leistungen eingeschränkt.

Beide Eltern privat krankenversichert

Sind beide Elternteile privat krankenversichert, darf auch das Neugeborene privat krankenversichert werden (siehe unten “Kindernachversicherung“). Für das Baby fällt ab dem Tag der Geburt ein eigener Krankenversicherungsbeitrag an, der jedoch deutlich günstiger ist, als die Beiträge für Erwachsene (ca. 180€ - 200€ mtl.).

Eltern unterschiedlich krankenversichert

Hier gilt die Faustregel “Ihr Kind wird bei dem besser verdienenden Elternteil mitversichert”. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen, z.B. können die Kinder von Beamten immer in günstigen privaten Beamtentarifen mit Beihilfe versichert werden.

Kindernachversicherung bei privater Krankenversicherung (PKV) / privaten Zusatzversicherungen

Neugeborene Kinder haben gem. § 198 VVG einen Anspruch auf “Kindernachversicherung” als Kinderkrankenversicherung im Tarif der privaten Krankenversicherung eines Elternteils ohne sog. “Gesundheitsprüfung”, d.h. es werden keine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt. Ihr Kind ist dann rückwirkend zum Geburtstermin krankenversichert, d.h. alle Kosten ab Geburt werden übernommen (die Geburt selbst wird i.d.R. über die Mutter abgerechnet). Die Kindernachversicherung muss innerhalb von 2 Monaten ab vollendeter Geburt beantragt werden.

Dieser Anspruch auf Kindernachversicherung wird besonders wichtig bei möglichen gesundheitlichen Komplikationen.

Der Anspruch auf Kindernachversicherung gilt gem. § 2 Absatz 2 MB/KK (PKV Musterbedingungen) nur unter folgenden Einschränkungen:
 

  • erst ab Vollendung der Geburt (d.h. Durchtrennung der Nabelschnur)

  • der private Krankenversicherungsvertrag des Elternteils muss bei den meisten Gesellschaften mindestens 3 Monate bestanden haben

  • die Kindernachversicherung muss innerhalb von 2 Monaten ab vollendeter Geburt bei der Krankenversicherung beantragt werden

  • der Umfang der Versicherungsleistungen darf nicht höher sein als beim Elternteil; u.a. deshalb sollten die Eltern rechtzeitig vor der Geburt (besser noch vor der Schwangerschaft!) überprüfen, ob sie langfristig richtig krankenversichert sind. Das gilt auch für private Zusatzversicherungen und Krankentagegeldversicherungen bzw. eine private Pflegetagegeldversicherung!
     

Sachversicherungen der Eltern

Ihr Kind kann ohne Probleme in Ihre bestehenden Verträge mit aufgenommen werden. Im Normalfall geschieht dies bei Geburt des ersten Kindes durch Umstellung der Versicherungstarife in den sog. Familientarif. Damit sind alle heutigen und zukünftigen Familienmitglieder abgesichert. Keine Regel ohne Ausnahme: Bei der Unfallversicherung ist es wichtig, alle zu versichernden Personen einzeln abzusichern.

  • Privathaftpflichtversicherung: Der Vertrag der Eltern wird auf den sog. Familientarif umgestellt (inkl. Schäden durch deliktsunfähige Kinder, Tätigkeit einer Tagesmutter oder Haushaltshilfe, etc.).

  • Hausratversicherung: Prüfen, ob die Versicherungssumme (wg. Neuanschaffungen) und Deckungsumfang (z.B. Kinderwagen in Flur / Hausaufgang bei einfachem Diebstahl mitversichert?) weiterhin ausreichen.

  • Rechtsschutzversicherung: Umstellung in den Familientarif.

 

Private Unfallversicherung für Ihr Kind

Frischgebackene Eltern neigen manchmal dazu, in jeder Tischkante, Wickelkommode und Schere ein Risiko zu sehen, dass sich ihr Kind verletzen könnte. Steht der Nachwuchs allein auf den Beinen, kommt der Straßenverkehr als Gefahrenquelle hinzu. Spätestens dann denken viele Eltern über eine private Unfallversicherung für ihre Kinder nach. Denn der gesetzliche Unfallschutz ist lückenhaft. Die Versicherer werden auch nicht müde, auf diese Risiken hinzuweisen.

Dennoch halte ich eine private Unfallversicherung für Kinder für sinnvoll. Diese sollte sich jedoch ausschließlich auf das Invaliditätsrisiko beschränken. Warum? Die gesetzliche Unfallversicherung springt bei Kindern nur für Unfallfolgen ein, die im Kindergarten oder der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg dorthin passieren. Tobt der Nachwuchs nach der Kita im Garten und verunfallt dort, rennt er bei einem Sonntagsspaziergang vor ein Auto oder fällt zu Hause die Treppe hinunter, zahlt die gesetzliche Unfallkasse in der Regel nicht.

Doch gerade dann, wenn der Unfall die Gesundheit Ihres Kindes dauerhaft geschädigt hat, ist finanzielle Unterstützung für die Eltern wichtig. Diese erhalten sie von einer privaten Unfallversicherung. Mit der Einmalzahlung des Versicherers lassen sich beispielsweise Umbaumaßnahmen finanzieren, sodass sich Ihr Kind in den eigenen vier Wänden möglichst selbstständig bewegen kann.

Sparplan für Ihr Kind

Kinder zu haben bedeutet auch eine größere Verantwortung für deren Zukunft. Diese Zukunft bringt Kosten mit sich. In dieser Verantwortung stehen nicht nur Eltern, sondern häufig sehen sich auch Großeltern, Paten, Onkel oder Tanten in dieser Verantwortung und wollen regelmäßig etwas für Ihr Kind sparen.

Mein Tipp: Wenn die Beiträge eines Schenkers (Eltern, Großeltern, Paten, Onkel, Tanten) nicht ausreichen, dann legen Sie doch innerhalb der Familie zusammen, um auf einen sinnvollen monatlichen Sparbeitrag zu kommen. Hierbei unterschreibt einer den Vertrag (z.B. Sie als Eltern Ihres Kindes), die anderen überweisen an den “Hauptsparer” per Dauerauftrag. Für Ihr Kind bleibt dann deutlich mehr übrig, als bei mehreren kleineren Verträgen! Und wie viel von der angesparten Summe letztlich von Onkel oder Patentante gekommen ist, kann sich Ihr Kind später auch ohne Taschenrechner ungefähr ausrechnen.
 

Was kostet wieviel? – Wieviel sollte ich für mein Kind sparen?

Unabhängig von der Frage, wie viel kann ich für meine Kinder regelmäßig sparen stellt sich häufig die Frage, wieviel müsste ich regelmäßig sparen, um bestimmte Ziele zu erreichen: Kinder – was kostet ungefähr wie viel?

Wichtig: Bei der Planung die Inflationsrate nicht vergessen Wir haben 2,5% Inflation p.a. angenommen = “Kosten später”.

Kindersparplan_-_Bedarfshöhen.PNG

Um Ihrem Kind alle Optionen offen zu halten, sollten mit 19 Jahren also idealerweise 50.000€ oder mehr zur Verfügung stehen – inflationsbereinigt! Hier bietet sich eine große Chance, durch den Zinseszinseffekt: Frühes sparen lohnt sich, Abwarten wird teuer!

Kindersparplan - Sparraten und Inflation

Bei einem späteren Vertragsabschluss steigt der Beitrag aufgrund des fehlenden Zinseszinses überproportional stark an! Ein Erreichen der Sparziele ist – vollständig analog zur Altersvorsorge – für Viele nicht mehr realistisch erreichbar.

Nach 10 Jahren ohne Sparplan steigt die notwendige monatliche Sparrate um das Zweieinhalbfache an.

 

In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen sind meines Erachtens nach die beiden folgenden Sparvarianten wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig rentabel:
 

Fondssparplan

  • Zielgruppe: Risikobewusste Anleger, die Chancen und Risiken der Wertpapiermärkte kennen und nutzen möchten

  • Einrichtung eines Fondsdepots mit einem monatlichen oder vierteljährlichen Sparplan

  • Inhaber: entweder der Schenker bzw. die Eltern (dann bleiben Freibeträge Ihres Kindes ungenutzt, s.u.) oder Ihr Kind selbst (dann kann Ihr Kind ab 18 selbst über das Geld verfügen)

  • Anlage: frei auswählbare Investmentfonds

  • Völlig flexibel: jederzeit (Teil-)Entnahme, zusätzliche Einzahlungen, Änderungen

  • Keine Garantie des Produktgebers für Rendite oder eingezahltes Kapital.

  • Kosten: Auf den durchschnittlichen Depotbestand wird eine Depotführungsgebühr von 1% zzgl. MwSt. erhoben, auf den fondsindividuellen Ausgabeaufschlag erhalten meine Kunden 50% Rabatt.

  • Rendite reduziert durch Abgeltungssteuer (bis zu 28% inkl. SoliZ und Kirchensteuer), wenn nicht Freibeträge Ihres Kindes genutzt werden, indem der Sparplan auf Ihr Kind lautet. Nachteil bei Kind als Depotinhaber: Ihr Kind kann dann spätestens ab 18 unkontrolliert über das Geld verfügen.

  • Mindestbeitrag: 25€ pro Monat.

Rentenversicherung

  • Zielgruppe: Sicherheitsorientierte bis risikobewusste Anleger, die eine “pflegeleichte” Anlage mit längerfristig steueroptimierter Perspektive suchen.

  • Varianten: Fondsgebunden mit Beitragsgarantie oder ausschließlich fondsgebunden.

  • Besonderheit: nur hier ist eine Risikoabsicherung Ihres Kindes (z.B. eine Kinderpflegerente bei Pflegebedürftigkeit) mit Option zur Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Berufsstart Ihres Kindes (bis zu 1.000€, ohne Gesundheitsprüfung!) möglich!

  • Besonderheit: nur hier Zusatzabsicherung Tod oder Berufsunfähigkeit des “Versorgers” (=Beitragszahler) möglich!

  • Steuerlich und rentabilitätsseitig besonders günstig bei späterem „Weitersparen“ durch Ihr Kind – Hiermit kann ein überaus rentabler Grundbaustein für die Versorgung Ihres Kindes installiert werden.

  • Kosten “gezillmert”, d.h. der größte Teil der Kosten für die gesamte Laufzeit wird schon in den ersten fünf Jahren bezahlt.

  • Mindestbeitrag: i.d.R. ab 50€ mtl., sinnvoll ab 100€ mtl.

  • Wichtig: Bei kleinen monatlichen Beträgen wirken sich feste Kostenanteile einer Versicherung (“Stückkosten”) überproportional stärker aus.
     

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Übersicht einen Überblick über die finanziellen und versicherungsseitigen Änderungen nach Geburt Ihres Kindes geben. Kommen Sie bei Fragen bitte jederzeit auf mich zu.

bottom of page