Unfall & Haftung auf See

Risiken, die an Land kaum jemand mitdenkt.

Die gesetzliche Unfallversicherung über die BG Verkehr trägt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten – eine freiwillige Höherversicherung ist dort aber nicht möglich. Und für Offiziere kommt ein Risiko hinzu, das der Arbeitsvertrag gerade nicht abdeckt: die persönliche strafrechtliche Verantwortung.

Private Unfallversicherung

Notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine private Unfallversicherung mit seemannsspezifischen Einschlüssen schließt genau die Lücken, die der gesetzliche Schutz offenlässt.

Weltweite Geltung

Für alle Unfälle, an jedem Ort

Anders als die gesetzliche Unfallversicherung gilt eine gute private Police weltweit und für alle Unfälle, nicht nur für Arbeits- und Wegeunfälle.

Seemannsspezifisch

Einschlüsse, die zur Seefahrt passen

Infektionen – etwa durch Insektenstiche oder Malaria in tropischen Fahrtgebieten –, Ertrinken, Erfrierungen, Strahlenunfälle, passives Kriegsrisiko in unruhigen Seegebieten, Stimmverlust, Impfschäden durch vorgeschriebene Reiseimpfungen und Vergiftungen durch Gase, Dämpfe oder Nahrungsmittel an Bord – Risiken, die im Alltag an Land kaum eine Rolle spielen.

Einmalzahlung

Bei bleibender Invalidität

Eine Kapitalleistung, die im Ernstfall zur Verfügung steht – unabhängig von einer laufenden BU-Rente.

Ihr Schutz reist mit

Weltweite Geltung, auf jedem Kurs.

Weltweite Geltung als umlaufende Kurslinie mit drei Themen-Wegpunkten Ein Globus, um den eine Kurslinie einmal vollständig umläuft. Auf dem Weg erscheinen drei Wegpunkte: Unfallschutz, Straf-Rechtsschutz und Privathaftpflicht – Sinnbild für die weltweite Geltung aller drei Bausteine. Unfallschutz Straf-Rechtsschutz Privathaftpflicht
Haftung

Der Arbeitsvertrag schützt Sie – bis zur Staatsanwaltschaft.

Für gewöhnliche Fehler im Dienst, etwa ein technisches Versehen mit Sachschaden, greift der innerbetriebliche Schadensausgleich: Ihr Arbeitgeber trägt den Großteil des Risikos, nicht Sie persönlich. Ganz anders sieht es aus, sobald aus einem Vorfall ein Ermittlungsverfahren wird.

Kollisionen, Personenschäden oder Umweltvorfälle an Bord können schnell zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder Gefährdung des Schiffsverkehrs führen – reale Fälle zeigen, dass das bis zur Untersuchungshaft für den verantwortlichen Offizier gehen kann. Hier hilft Ihnen der Arbeitsvertrag nicht: Strafrechtliche Verantwortung ist immer persönlich.

Eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung deckt in einem Strafverfahren nur die gesetzliche Vergütung nach RVG – dafür arbeitet kein spezialisierter Strafverteidiger, es bleibt eine Deckungslücke von oft rund 90 Prozent der tatsächlichen Kosten. Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz mit weltweiter Geltung greift dagegen schon ab dem ersten Anfangsverdacht, übernimmt frei vereinbarte Anwaltshonorare statt nur der RVG-Sätze, sichert Kautionsleistungen ab und unterstützt Sie im Fall einer Untersuchungshaft – unabhängig davon, ob sich der Vorwurf am Ende bestätigt.

Unabhängig vom Job braucht es zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung, die zu den Besonderheiten der Seefahrt passt. Zwei Punkte sind dabei entscheidend: eine ausreichend hohe Deckungssumme, und eine Police, die wirklich weltweit gilt – auch außerhalb Europas, wo viele Standardtarife einschränken oder ganz aussteigen. Wir vermitteln eine Top-Police zu einem attraktiven Beitrag, die genau auf diese Anforderungen zugeschnitten ist. Sinnvoll ergänzt wird das durch eine Forderungsausfalldeckung, die einspringt, wenn Sie selbst geschädigt werden, der Verursacher aber nicht zahlen kann – eine Absicherung, die selbst in Deutschland bei Weitem nicht jeder hat.

Diese Seite ist eine von drei Säulen unserer Beratung für Nautiker und Techniker – die Übersicht zeigt die anderen beiden.

Wie gut Ihr Unfall- und Haftungsschutz heute aufgestellt ist, zeigt die Standortbestimmung.

Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und ordnen ein, wo Lücken bleiben. Telefonisch, per Video oder bei uns vor Ort.

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