Wohnsitz in Deutschland, unbeschränkt steuerpflichtig
Der Regelfall nach § 1 EStG – unabhängig davon, ob Sie für einen deutschen oder ausländischen Arbeitgeber fahren.
Ob Sie in Deutschland Steuern zahlen und ob Sie in der deutschen Sozialversicherung pflichtversichert sind, hängt bei Seeleuten nicht allein vom Wohnsitz ab – sondern von einem Zusammenspiel aus Flagge, Sitz der Reederei und Doppelbesteuerungsabkommen. Steht diese Einordnung einmal fest, richten wir Ihre gesamte Absicherung und Vorsorge konsequent danach aus.
Nach § 1 EStG gilt: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber deutsch oder ausländisch ist. Wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird und was ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem jeweiligen Staat regelt, kann dieses Grundprinzip im Einzelfall verschieben oder einschränken.
Der Regelfall nach § 1 EStG – unabhängig davon, ob Sie für einen deutschen oder ausländischen Arbeitgeber fahren.
DBAs zwischen Deutschland und dem Staat des Arbeitgebers bzw. der Schiffsleitung regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht erhält – und unter welchen Voraussetzungen.
Flagge, Sitz der Reederei und das konkrete DBA zusammen ergeben Ihre tatsächliche steuerliche Einordnung – das prüfen wir gemeinsam an Ihrem Vertrag.
Für in Deutschland Beschäftigte gilt grundsätzlich Sozialversicherungspflicht nach § 3 SGB IV. Zwei Sonderfälle bestimmen, ob das auch bei einer Beschäftigung im Ausland so bleibt.
Eine Ausstrahlung liegt vor, wenn ein in Deutschland bestehendes Arbeitsverhältnis Sie zeitlich begrenzt ins Ausland entsendet – dann bleibt die deutsche Sozialversicherungspflicht bestehen. Eine Einstrahlung liegt umgekehrt vor, wenn ein im Ausland bestehendes Arbeitsverhältnis Sie zeitlich begrenzt nach Deutschland entsendet – dann entsteht keine deutsche Sozialversicherungspflicht. Bei deutschen Seeleuten mit Wohnsitz in Deutschland kann zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Antragsversicherung greifen, wenn das Schiff überwiegend im Eigentum eines deutschen Reeders steht. Welcher Fall bei Ihrer Heuer vorliegt, entscheidet sich an der konkreten Schiffsherkunft und Vertragsgestaltung – das klären wir gemeinsam.
Ob Sie sozialversicherungspflichtig sind, entscheidet sich über Ausstrahlung, Einstrahlung oder die Antragsversicherung. Für Ihre Krankenversicherung ergeben sich daraus zwei grundverschiedene Ausgangslagen.
Die D-Heuer liegt bei Berufseinsteigern regelmäßig unter der Versicherungspflichtgrenze – damit besteht gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Ein kostengünstiger Optionstarif sichert schon jetzt Ihren jungen, gesunden Zustand für den Zeitpunkt im Karriereverlauf, an dem Ihre Heuer die Grenze übersteigt und der Wechsel in die PKV möglich wird.
Keine deutsche Sozialversicherungspflicht, also auch keine automatische GKV- oder PKV-Zuordnung. Ihre Krankenversicherung muss eigenständig aufgestellt werden – der P&I-Club der Reederei deckt nur die Versorgung während der Dienstzeit an Bord ab und ersetzt keine eigene Krankenversicherung.
Diese Seite ist eine von drei Säulen unserer Beratung für Nautiker und Techniker – die Übersicht zeigt die anderen beiden.
Wir prüfen Flagge, Reederei und Vertragsgestaltung und ordnen Ihre konkrete Situation ein. Telefonisch, per Video oder bei uns vor Ort.
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