Für Nautiker und Techniker

Seedienstuntauglichkeit: Was Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich absichern muss.

Jeder Seemann kennt die Seediensttauglichkeitsprüfung – und fast jeder hat schon von der „Seedienstuntauglichkeitsklausel" als vermeintlichem Muss für die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Dieses Schlagwort hält oft nicht, was es verspricht. Worauf es stattdessen ankommt, lesen Sie hier.

Ein nachvollziehbarer Wunsch

Warum die Seedienstuntauglichkeitsklausel oft nicht hält, was sie verspricht.

Viele Seeleute suchen gezielt nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Seedienstuntauglichkeitsklausel – aus welchem Grund auch immer sie darauf gestoßen sind, ist das eine nachvollziehbare Reaktion auf ein reales Risiko. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Diese Klausel löst das Versprechen selten wirklich ein.

Selten verfügbar

Nur wenige Versicherer bieten sie an

Wo es diese Klausel überhaupt gibt, kostet sie meist einen spürbaren Aufpreis – für ein Leistungsversprechen, das im Ernstfall oft enger ausfällt als gedacht.

Kaschierte Schwächen

Sie verdeckt oft ein schwächeres Bedingungswerk

Häufig kompensiert diese Klausel punktuell, was an anderer Stelle im Vertrag fehlt. Wer später als Lotse oder an Land arbeitet, sitzt dann auf einer teuren Police mit häufig schwachen Grundbedingungen.

Oft entbehrlich

Ein modernes Bedingungswerk braucht sie meist nicht mehr

Mit einem modernen und hochwertigen Bedingungswerk wird sie regelmäßig nicht mehr benötigt. Ob das auch in Ihrem Fall zutrifft, prüfen wir gemeinsam an Ihrem konkreten Vertrag.

Zwei Wege ab dem gleichen Punkt

Was aus Ihrem Einkommen wird, entscheidet sich am Tag des Ereignisses.

Beide Wege beginnen am selben Punkt: dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Was danach passiert, hängt allein davon ab, ob zu diesem Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht oder nicht. Ohne sie tragen Lohnfortzahlung und Krankengeld nur wenige Monate – danach bleiben nur offene Fragen.

Einkommensverlauf mit und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit Das Einkommen läuft grün und stabil bis zu einem Ereignis, das rot aufblitzt: Krankheit oder Unfall, mit der Folge Berufsunfähigkeit. Die sechswöchige Lohnfortzahlung läuft noch grün weiter. Danach werden zwei Wege gezeigt: zuerst, mit Berufsunfähigkeitsversicherung, steigt grün die Rente bis zum Rentenbeginn und geht nahtlos in eine grüne lebenslange Rente über, die bis zum Ende der Zeitachse ausklingt statt abrupt zu enden. Danach, ohne Berufsunfähigkeitsversicherung, wird das Krankengeld rot markiert und mündet in drei offene, unsichere Fragen: eigenes Vermögen, das flach und am wenigsten stark fällt, moderat fallende Unterstützung durch die Familie, und am stärksten fallende staatliche Grundsicherung. Mit Berufsunfähigkeitsversicherung heute Rentenbeginn Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung Einkommen Krankheit oder Unfall Berufsunfähigkeit tritt ein Lohnfortzahlung 6 Wochen Lebenslange Rente Krankengeld max. 72 Wochen Vermögen? Familie? Grundsicherung?
Das finav-Sonderkonzept

Zwei Bausteine, lebenslang lückenlos.

Nicht ein einzelner Baustein trägt Sie, sondern das Zusammenspiel aus zweien – vom ersten Tag der Versicherung an bis ans Lebensende.

Baustein 1

Berufsunfähigkeitsrente mit garantierter Rentensteigerung

Sichert Ihr Einkommen in ausreichender Höhe ab – mit einer garantierten Steigerung, die auch den Kaufkraftverlust durch Inflation auffängt. Sie trägt vom ersten Tag der Versicherung an bis zum 67. Lebensjahr.

Baustein 2

Fondsrente mit Weiterspargarantie im Berufsunfähigkeitsfall

Tritt der Berufsunfähigkeitsfall ein, wird Ihre Fondsrente weiterbespart und die Sparrate automatisch dynamisiert. So entsteht eine lebenslange Rente ab dem 67. Lebensjahr – ganz ohne Lücke.

Beide Bausteine zusammen bedeuten: Tritt der Berufsunfähigkeitsfall ein, sind Sie lebenslang lückenlos abgesichert – vom ersten Tag der Versicherung an. Tritt er nicht ein, bleibt die Fondsrente trotzdem da – als fester Bestandteil Ihrer privaten Altersvorsorge.

  • Kalkulatorisch. Unser Sondertarif stuft Sie in eine extrem günstige Berufsgruppe ein – garantiert für die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ruhestand.
  • Steuerlich. Auf Wunsch maximal steuerlich gefördert ausgestaltet.

Im Vergleich zu vielen Standardangeboten für diese Berufsgruppe reduziert sich Ihr laufender Beitrag dauerhaft und spürbar – über die gesamte Vertragslaufzeit kann das eine deutlich fünfstellige Ersparnis bedeuten. Die konkrete Zahl für Ihre Situation ermitteln wir gemeinsam in der Standortbestimmung.

Nur bei Gesundheit versicherbar

Warten ist das einzige Risiko, das Sie nicht versichern können.

Dieses gesamte Konzept steht nur bei Gesundheit offen – die Aufnahme setzt eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung voraus. Jeder Tag, den Sie warten, ist ein Tag, an dem sich daran etwas ändern kann. Sichern Sie sich deshalb jetzt Ihren Gesundheitszustand von heute – am besten schon im Studium, spätestens zum Berufseinstieg.

Studierende lassen sich schon jetzt voll versichern – und zahlen dafür zunächst nur einen Bruchteil des späteren Zielbeitrags. Der volle Beitrag greift erst mit dem Berufseinstieg, wenn Sie eigenes Geld verdienen.

Diese Seite ist eine von drei Säulen unserer Beratung für Nautiker und Techniker – die Übersicht zeigt die anderen beiden.

Wer tiefer in die allgemeinen Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigen möchte – etwa in die steuerliche Behandlung oder die Nachversicherung – findet das auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sichern Sie sich Ihren Gesundheitszustand von heute – und eine extrem günstige Berufsgruppe gleich mit.

In einer Standortbestimmung zeigen wir Ihnen, wie es für Sie wirkt. Telefonisch, per Video oder bei uns vor Ort.

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