Nur wenige Versicherer bieten sie an
Wo es diese Klausel überhaupt gibt, kostet sie meist einen spürbaren Aufpreis – für ein Leistungsversprechen, das im Ernstfall oft enger ausfällt als gedacht.
Jeder Seemann kennt die Seediensttauglichkeitsprüfung – und fast jeder hat schon von der „Seedienstuntauglichkeitsklausel" als vermeintlichem Muss für die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Dieses Schlagwort hält oft nicht, was es verspricht. Worauf es stattdessen ankommt, lesen Sie hier.
Viele Seeleute suchen gezielt nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Seedienstuntauglichkeitsklausel – aus welchem Grund auch immer sie darauf gestoßen sind, ist das eine nachvollziehbare Reaktion auf ein reales Risiko. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Diese Klausel löst das Versprechen selten wirklich ein.
Wo es diese Klausel überhaupt gibt, kostet sie meist einen spürbaren Aufpreis – für ein Leistungsversprechen, das im Ernstfall oft enger ausfällt als gedacht.
Häufig kompensiert diese Klausel punktuell, was an anderer Stelle im Vertrag fehlt. Wer später als Lotse oder an Land arbeitet, sitzt dann auf einer teuren Police mit häufig schwachen Grundbedingungen.
Mit einem modernen und hochwertigen Bedingungswerk wird sie regelmäßig nicht mehr benötigt. Ob das auch in Ihrem Fall zutrifft, prüfen wir gemeinsam an Ihrem konkreten Vertrag.
Beide Wege beginnen am selben Punkt: dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Was danach passiert, hängt allein davon ab, ob zu diesem Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht oder nicht. Ohne sie tragen Lohnfortzahlung und Krankengeld nur wenige Monate – danach bleiben nur offene Fragen.
Nicht ein einzelner Baustein trägt Sie, sondern das Zusammenspiel aus zweien – vom ersten Tag der Versicherung an bis ans Lebensende.
Sichert Ihr Einkommen in ausreichender Höhe ab – mit einer garantierten Steigerung, die auch den Kaufkraftverlust durch Inflation auffängt. Sie trägt vom ersten Tag der Versicherung an bis zum 67. Lebensjahr.
Tritt der Berufsunfähigkeitsfall ein, wird Ihre Fondsrente weiterbespart und die Sparrate automatisch dynamisiert. So entsteht eine lebenslange Rente ab dem 67. Lebensjahr – ganz ohne Lücke.
Beide Bausteine zusammen bedeuten: Tritt der Berufsunfähigkeitsfall ein, sind Sie lebenslang lückenlos abgesichert – vom ersten Tag der Versicherung an. Tritt er nicht ein, bleibt die Fondsrente trotzdem da – als fester Bestandteil Ihrer privaten Altersvorsorge.
Im Vergleich zu vielen Standardangeboten für diese Berufsgruppe reduziert sich Ihr laufender Beitrag dauerhaft und spürbar – über die gesamte Vertragslaufzeit kann das eine deutlich fünfstellige Ersparnis bedeuten. Die konkrete Zahl für Ihre Situation ermitteln wir gemeinsam in der Standortbestimmung.
Dieses gesamte Konzept steht nur bei Gesundheit offen – die Aufnahme setzt eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung voraus. Jeder Tag, den Sie warten, ist ein Tag, an dem sich daran etwas ändern kann. Sichern Sie sich deshalb jetzt Ihren Gesundheitszustand von heute – am besten schon im Studium, spätestens zum Berufseinstieg.
Studierende lassen sich schon jetzt voll versichern – und zahlen dafür zunächst nur einen Bruchteil des späteren Zielbeitrags. Der volle Beitrag greift erst mit dem Berufseinstieg, wenn Sie eigenes Geld verdienen.
Diese Seite ist eine von drei Säulen unserer Beratung für Nautiker und Techniker – die Übersicht zeigt die anderen beiden.
Wer tiefer in die allgemeinen Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigen möchte – etwa in die steuerliche Behandlung oder die Nachversicherung – findet das auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
In einer Standortbestimmung zeigen wir Ihnen, wie es für Sie wirkt. Telefonisch, per Video oder bei uns vor Ort.
Standortbestimmung vereinbaren