Ist mein Ehe- oder Lebenspartner in der GKV nicht kostenlos über mich mitversichert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die beitragsfreie Familienversicherung für mitversicherte Partner inzwischen nicht mehr uneingeschränkt gültig – der Gesetzgeber hat hier nachjustiert, ähnlich wie schon zuvor bei den Einkommensgrenzen für den Zugang zur PKV. Ob und in welchem Umfang eine beitragsfreie Mitversicherung noch greift, hängt von der individuellen Situation ab und sollte im Beratungsgespräch geprüft werden.
Kann ich mich überhaupt privat versichern?
Angestellte können in die PKV wechseln, sobald ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Studierende können sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen – das muss allerdings frühzeitig beantragt werden. Zusätzlich zur Einkommens- oder Statusfrage prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand. Wir kennen die Unterschiede zwischen den Gesellschaften und finden für Sie eine passende Lösung.
Werden die Beiträge im Alter nicht unbezahlbar?
Im Unterschied zur GKV werden in der PKV von Beginn an Altersrückstellungen gebildet, die spätere Beitragssteigerungen abfedern sollen. Zusätzlich lässt sich schon in jungen Jahren ein Beitragsentlastungstarif vereinbaren, der den Beitrag ab einem festgelegten Alter reduziert. Mehr dazu und einen Rechner dafür finden Sie auf unserer Seite zur PKV-Beitragsentlastung.
Beteiligt sich mein Arbeitgeber an den Kosten?
Ja. Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, so wie sie ihn auch zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten würden – das gilt auch für einen vereinbarten Beitragsentlastungstarif.
Was passiert, wenn wir Kinder bekommen?
Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht: Kinder benötigen einen eigenen Vertrag. Dafür gilt ein großer Vorteil: Wird der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt, nimmt die PKV das Neugeborene ohne eigene Gesundheitsprüfung auf – unabhängig davon, wie gesund es zur Welt kommt, und rückwirkend ab dem Geburtstag. Der Beitrag richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, den die Kinder maximal in Höhe des Elternschutzes erhalten können. Wer das rechtzeitig plant, vermeidet spätere Überraschungen.
Komme ich später wieder in die gesetzliche Versicherung zurück?
Ein Wechsel zurück in die GKV ist an Voraussetzungen geknüpft – etwa das Alter oder eine neu eintretende Versicherungspflicht – und in der Regel nur bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich. Er ist nicht ausgeschlossen, sollte aber nicht als selbstverständliche Option eingeplant werden. Wir sprechen das in der Beratung offen an.