Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum so viele auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten.

Meist stehen dahinter drei Vermutungen: Viele Büroangestellte – Akademikerinnen und Akademiker eingeschlossen – glauben, ihr Beruf berge kein nennenswertes Risiko. Andere verlassen sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Und nicht wenigen erscheint eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlicht zu teuer. Als tatsächliche Gründe halten alle drei Vermutungen einem genaueren Blick selten stand: Jeder Vierte wird im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig, weit häufiger durch Krankheit als durch Unfall, und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift oft gar nicht: Sie setzt voraus, dass Sie in praktisch keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten können – ein deutlich strengerer Maßstab, als ihn eine Berufsunfähigkeitsversicherung anlegt. Und selbst wenn sie gezahlt wird, deckt sie meist nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens ab.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Dafür gibt es drei grundverschiedene Vertragslogiken, die wir Ihnen nachfolgend erklären und die über Jahrzehnte hinweg sehr unterschiedliche Ergebnisse liefern.

Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir: Die meisten Kunden vergleichen zunächst Versicherungsbeiträge – dabei entscheidet die Ausgestaltung. Wir ordnen Ihnen auf dieser Seite die drei gebräuchlichsten Wege ein und rechnen weiter unten an Ihrem eigenen Alter und Einkommen durch, welche Leistung jeder Weg tatsächlich erbringt.

Damit Sie beim Lesen nicht ins Stocken geraten, einmal vorab die drei Kurzbezeichnungen, die auf dieser Seite immer wiederkehren:

  • SBU – die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung: ein eigener Vertrag, der ausschließlich den Verlust der Arbeitskraft absichert.
  • Fondsrenten-BUZ – die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) an einer fondsgebundenen Rentenversicherung (FRV): der BU-Schutz sitzt auf einem Altersvorsorgevertrag.
  • Basisrenten-BUZ – dieselbe BU-Zusatzversicherung, hier jedoch an eine Basisrente (Rürup-Rente) gekoppelt.
Zwei Wege ab dem gleichen Punkt

Was aus Ihrem Einkommen wird, entscheidet sich am Tag des Ereignisses.

Beide Wege beginnen am selben Punkt: dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Was danach passiert, hängt allein davon ab, ob Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Ohne sie tragen Lohnfortzahlung und Krankengeld nur wenige Monate – danach bleiben nur offene Fragen.

Einkommensverlauf mit und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit Das Einkommen läuft grün und stabil bis zu einem Ereignis, das rot aufblitzt: Krankheit oder Unfall, mit der Folge Berufsunfähigkeit. Die sechswöchige Lohnfortzahlung läuft noch grün weiter. Danach werden zwei Wege gezeigt: zuerst, mit Berufsunfähigkeitsversicherung, steigt grün die Rente bis zum Rentenbeginn und geht nahtlos in eine grüne lebenslange Rente über, die bis zum Ende der Zeitachse ausklingt statt abrupt zu enden. Danach, ohne Berufsunfähigkeitsversicherung, wird das Krankengeld rot markiert und mündet in drei offene, unsichere Fragen: eigenes Vermögen, das flach und am wenigsten stark fällt, moderat fallende Unterstützung durch die Familie, und am stärksten fallende staatliche Grundsicherung. Mit Berufsunfähigkeitsversicherung heute Rentenbeginn Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung Einkommen Krankheit oder Unfall Berufsunfähigkeit tritt ein Lohnfortzahlung 6 Wochen Lebenslange Rente Krankengeld max. 72 Wochen Vermögen? Familie? Grundsicherung?
Drei Wege zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Risiko, drei grundverschiedene Vertragslogiken.

Alle drei Wege sichern dasselbe Risiko ab – den Verlust der eigenen Arbeitskraft. Wie diese Absicherung eingebettet ist, unterscheidet sich jedoch grundlegend.

Eigenständiger Vertrag

Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Die SBU ist der Marktstandard – leicht verständlich, weshalb sie am häufigsten verkauft wird. Viele Kunden kommen bereits mit dem Gedanken einer SBU zu uns, weil sie sich vorab informiert haben. Ein eigenständiger Vertrag, losgelöst von jedem anderen Vorsorgeprodukt und dadurch am flexibelsten in Ausgestaltung und späterer Anpassung. Der Nachteil zeigt sich erst im Leistungsfall, dann ist es jedoch leider zu spät.

Gekoppelt an eine Fondsrente

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung an einer Fondsrente (Fondsrenten-BUZ)

Die richtige Wahl, wenn eine steuerliche Förderung in der Ansparphase – aus welchen Gründen auch immer – nicht im Vordergrund steht: Der BU-Schutz sitzt auf einer Fondsrente, die im Leistungsfall beitragsfrei weiterläuft – aus der reinen Absicherung wird zugleich ein wachsender Altersvorsorge-Baustein.

Gekoppelt an eine Basisrente

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung an einer Basisrente (Basisrenten-BUZ)

Unser Standardmodell, um die spürbaren Kosten einer quantitativ wie qualitativ hervorragenden BU-Absicherung über die steuerliche Förderung in der Ansparphase deutlich zu senken. Für rund 80 Prozent unserer Mandanten die beste Lösung – die Einzelheiten dazu weiter unten, am Ende entscheidet immer die individuelle Beratung.

Bevor Sie vergleichen

Wann genau gilt man eigentlich als berufsunfähig?

Alle drei Versicherungsarten zahlen erst, wenn ein bestimmter Grad der Erkrankung vorliegt – und wie eng oder weit dieser Grad im Vertrag gefasst ist, entscheidet oft mehr über den Wert einer BU-Versicherung als der Beitrag.

Der Grad

Mindestens 50 Prozent, voraussichtlich 6 Monate

Berufsunfähig im Sinne guter Bedingungswerke ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf – so, wie er ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Die Verweisung

Konkret oder abstrakt – ein entscheidender Unterschied

Bei der konkreten Verweisung zahlt die Versicherung nur dann nicht, wenn Sie tatsächlich einen anderen, vergleichbaren Beruf ausüben. Bei der abstrakten Verweisung genügt es, dass ein solcher Beruf theoretisch zu Ihrer Ausbildung passen würde – gleich, ob Sie ihn tatsächlich ausüben oder überhaupt eine Stelle fänden.

Worauf wir achten

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Gute Tarife verzichten heute grundsätzlich auf die abstrakte Verweisung. Das ist mittlerweile Marktstandard bei etablierten Gesellschaften, aber eben nicht überall selbstverständlich. Wir berücksichtigen dabei ausschließlich Tarife von Gesellschaften, die von den einschlägigen Ratingagenturen bestmöglich bewertet wurden.

Den Schutz über Jahrzehnte aktuell halten

Zwei Werkzeuge ohne erneute Gesundheitsprüfung – eines davon jedes Jahr verfügbar

Beide Optionen erhöhen Ihre Berufsunfähigkeitsrente, ohne dass Sie jemals wieder Ihren Gesundheitszustand offenlegen müssen. Der Unterschied liegt in der Häufigkeit: Die Dynamik steht Ihnen jedes Jahr zur Verfügung, die Nachversicherung nur dann, wenn einer von mehreren im Vertrag festgelegten Anlässen eintritt. Deshalb ist die Dynamik das wichtigere der beiden Werkzeuge.

Die Dynamik: jährlich, freiwillig, in guten Tagen

Die Dynamik wird kostenfrei in den Antrag aufgenommen und bietet Ihnen danach jedes Jahr die Möglichkeit, Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen – freiwillig, ohne Anlass und ohne jede erneute Gesundheitsprüfung. Genau das macht sie so wertvoll: Sie können Ihren Schutz "in guten Tagen", also solange Sie gesund sind, immer wieder an Ihren tatsächlichen Lebensstandard anpassen – an eine Gehaltserhöhung, den Inflationsausgleich, einen Karriereschritt oder die Gründung einer Familie. Wer die Dynamik in einem Jahr einmal nicht nutzt, kann sie im Regelfall im nächsten Jahr erneut in Anspruch nehmen; die genauen Bedingungen dazu regelt der jeweilige Tarif.

In der Praxis wird die Dynamik am Markt oft nur als Randnotiz erwähnt. Für uns ist sie eines der wichtigsten Werkzeuge in der laufenden Betreuung, gerade weil sie – anders als die Nachversicherung – nicht an einen bestimmten Lebensumstand gebunden ist.

Die Nachversicherungsgarantie: ergänzend, an feste Anlässe gebunden

Die Nachversicherung erhöht die Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung – jedoch nur, wenn ein im Vertrag definierter Anlass eintritt: etwa eine deutliche Gehaltssteigerung, Heirat, die Geburt eines Kindes, ein Hauskauf oder der Wechsel in die Selbstständigkeit. Für die Nutzung gilt regelmäßig ein Nachversicherungszeitraum von sechs Monaten ab dem jeweiligen Anlass.

Weil wir unsere Mandanten über viele Jahre eng begleiten, erkennen wir diese Anlässe meist selbst und sprechen die Nachversicherung aktiv an, solange das Sechs-Monats-Fenster noch läuft. Genauso freuen wir uns, wenn Sie sich von sich aus bei uns melden, sobald sich bei Ihnen etwas verändert.

BU-Rechner

Was leistet Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung? Rechnen Sie es durch.

Alter und Nettoeinkommen genügen. Das 67. Lebensjahr setzen wir als Laufzeitende an. Wir zeigen in drei Szenarien auf, welche Gesamtleistung aus dem Vertrag bis zum 67. Lebensjahr zusammenkommt, wenn die Berufsunfähigkeit erst in 5, 10 oder 15 Jahren eintritt. Bei der Fondsrenten-BUZ tragen Sie zusätzlich die Sparrate und die erwartete Wertentwicklung des Fondsguthabens ein.

Beispielwert, kein Tarifwert – bitte anpassen
80 % Ihres heutigen Nettoeinkommens, mit 3 % jährlicher Rentensteigerung (Modellannahme)

Modellrechnung auf Basis der genannten Annahmen (80 % des heutigen Nettoeinkommens als Berufsunfähigkeitsrente, 3 % jährliche Rentensteigerung bei der SBU, 10 % Dynamik der Sparrate sowie die gewählte Wertentwicklung bei Fondsrenten-BUZ, jeweils kumuliert über die Restlaufzeit bis 67). Keine Tarifberechnung – die tatsächlichen Werte hängen vom gewählten Versicherer und Tarif ab und werden in der Standortbestimmung mit echten Tarifdaten ermittelt.

SBU: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung · BUZ: angebundene Berufsunfähigkeitsrente

Zwei Schichten, zwei Systeme

Was steuerlich zählt: Schicht 1 oder Schicht 3.

Die Basisrenten-BUZ zählt zur sogenannten Schicht 1 der Altersvorsorge – der staatlich besonders geförderten Basisversorgung, zu der auch die gesetzliche Rente und berufsständische Versorgungswerke zählen. SBU und Fondsrenten-BUZ zählen dagegen zur Schicht 3 der privaten Vorsorge: Hier setzt die steuerliche Begünstigung nicht bei den Beiträgen an, sondern erst bei der Auszahlung – über das Halbeinkünfteverfahren bei der Fondsrente beziehungsweise die Ertragsanteilsbesteuerung bei der BU-Rente selbst. Diese Einordnung entscheidet über die einkommensteuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen.

Merkmal Basisrenten-BUZ
Schicht 1
SBU
Schicht 3
Fondsrenten-BUZ
Schicht 3
Beiträge in der Ansparphase Im Rahmen der Freibeträge in der Regel voll steuerlich abzugsfähig. Nur im Rahmen der begrenzten sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzbar – dieser Rahmen ist über Kranken- und Pflegeversicherung meist bereits ausgeschöpft, sodass die Beiträge in der Praxis zu keiner Steuerreduktion führen. Ebenso Schicht 3, dieselbe Einschränkung.
BU-Rente im Leistungsfall Wird wie eine reguläre Rentenleistung analog der Deutschen Rentenversicherung besteuert. Es wird nur der günstige Ertragsanteil versteuert. Ebenfalls nur der Ertragsanteil, da an eine Schicht-3-Fondsrente gekoppelt.
Flexibilität Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung selbst ist – wie bei der Fondsrenten-BUZ – als Schicht-3-Baustein jederzeit kündbar oder änderbar. Nur der zugrunde liegende Sparvertrag, die eigentliche Basisrente, lässt sich nicht kündigen, sondern höchstens beitragsfrei stellen. Eigenständig; ohne Rücksicht auf andere Verträge änderbar oder kündbar. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung selbst ist genauso änderbar oder kündbar wie eine eigenständige SBU – der zugrunde liegende Sparvertrag bleibt davon unberührt und kann auf Wunsch fortgeführt werden.

Welche Variante unter dem Strich vorteilhafter ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, Ihrer sonstigen Vorsorge und Ihrem Bedarf an Flexibilität ab – eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Das rechnen wir für Ihre konkrete Situation in der Standortbestimmung durch.

Warum finav

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet Sie Jahrzehnte. Wir auch.

Der Abschluss ist nur der Anfang. Der Wert einer guten Beratung zeigt sich in den Jahren danach – und im Ernstfall.

Bei der Auswahl

Marktweiter Vergleich, frei von Bindungen an einzelne Gesellschaften

Als Versicherungsmakler nach § 59 Abs. 3 VVG stehen wir im Lager unserer Mandanten, nicht auf der Seite eines Versicherers. Der Bundesgerichtshof beschreibt diese Stellung als treuhänderähnlichen Sachwalter des Kunden – vergleichbar mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Wir berücksichtigen dabei ausschließlich Tarife von Gesellschaften, die von den einschlägigen Ratingagenturen bestmöglich bewertet wurden.

In den Jahren danach

Wir halten Ihren Schutz aktuell

Dynamik und Nachversicherung entfalten ihren Wert nur, wenn sie aktiv genutzt werden. Weil wir unsere Mandanten über Jahre begleiten, erkennen wir die Anlässe – Gehaltssprung, Familiengründung, Immobilienkauf – und sprechen die Anpassung von uns aus an.

Im Ernstfall

An Ihrer Seite im Leistungsfall

Wenn es darauf ankommt, sind Sie mit dem Leistungsantrag nicht allein. Gerade bei der Beantragung passieren oft Fehler, die sich später nicht mehr korrigieren lassen – und die meisten Mandanten fühlen sich in dieser Situation schlicht hilflos und überfordert. Wir begleiten Sie persönlich und stellen Ihnen zusätzlich unseren Leistungsservice zur Seite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag hängt vor allem von Eintrittsalter, Beruf, Gesundheitszustand, Rentenhöhe und Laufzeit ab – deshalb gibt es keinen pauschalen Preis. Zwei Dinge gelten aber fast immer: Je früher und gesünder Sie abschließen, desto günstiger bleibt der Beitrag dauerhaft. Und der günstigste Tarif ist selten der beste – entscheidend ist das Bedingungswerk. Was Ihre Absicherung konkret kosten würde, ermitteln wir mit echten Tarifdaten in der Standortbestimmung.

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Bürojob?

Gerade dann. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind heute psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression, gefolgt von Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparats – Risiken, die nicht am Schreibtisch haltmachen. Bei Akademikerinnen, Akademikern und Büroangestellten beobachten wir das in unserer über zwanzigjährigen Beratungspraxis noch deutlicher: In dieser Klientel ist die Psyche mit Abstand die häufigste Ursache eines Leistungsfalls – weit über dem ohnehin schon hohen Durchschnitt aller Berufe. Der Vorteil für Büroberufe bleibt: Sie werden von den Versicherern in günstige Berufsgruppen eingestuft, der Schutz ist also vergleichsweise bezahlbar zu bekommen.

Ist die Basisrenten-BUZ wegen des Steuervorteils nicht automatisch die beste Wahl?

Für viele unserer Mandanten schon – aber nicht automatisch für jeden. Der Steuervorteil in der Ansparphase reduziert die spürbaren Kosten einer guten BU-Absicherung erheblich, und in unserer Beratungspraxis ist die Basisrenten-BUZ für rund 80 Prozent die beste Basisabsicherung. Ob das auch für Sie gilt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – das prüfen wir gemeinsam.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Als Faustregel orientiert sich die BU-Rente am bisherigen Nettoeinkommen – die genaue Höhe hängt von Fixkosten, sonstigen Rücklagen und der ergänzenden Absicherung durch Familie oder Vermögen ab. Wir ermitteln die passende Höhe gemeinsam mit Ihnen.

Was passiert, wenn ich meinen Beruf wechsle?

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei einem späteren Berufswechsel unverändert bestehen. Abgesichert ist dabei immer der zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Beruf beziehungsweise die zuletzt ausgeübte, zum Erwerbseinkommen führende Tätigkeit – die einmal vereinbarten Bedingungen ändern sich durch einen späteren Wechsel nicht.

Warum zählt die Ausgestaltung mehr als der reine Beitragsvergleich?

Zwei BU-Tarife mit ähnlichem Beitrag können im Leistungsfall völlig unterschiedlich wirken – etwa bei der Definition der Berufsunfähigkeit, beim Verzicht auf die abstrakte Verweisung, bei Nachversicherungsrechten oder bei der Beitragsdynamik. Ein günstiger Beitrag ist daher nur der Ausgangspunkt eines Vergleichs, nicht das Ziel.

Für einzelne Berufsgruppen mit besonderen Risiken – etwa Nautiker und Techniker – haben wir eigene Sonderkonzepte entwickelt. Mehr dazu auf unserer Seite zu Seedienstuntauglichkeit und Berufsunfähigkeit.

Finden wir die für Sie richtige Ausgestaltung.

In einer Standortbestimmung ordnen wir Ihre Situation ein, rechnen mit echten Tarifdaten und zeigen, welche Variante zu Ihnen passt. Telefonisch, per Video oder bei uns in Oldenburg.

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